
Fahrradleasing & JobRad
Fahrradleasing & JobRad – So funktioniert das Dienstrad-Modell
Mit Fahrradleasing oder einem Firmenrad geht das so: Ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike fahren und dabei Steuern. Ganz genau: Das Dienstrad-Modell erfreut sich wachsender Beliebtheit – und das aus gutem Grund: Arbeitnehmer profitieren von finanziellen Vorteilen, Arbeitgeber stärken ihre Attraktivität und Nachhaltigkeit. Wir von S und V Fahrräder begleiten dich von der Beratung bis zur Übergabe deines Wunschrades.
Was ist Fahrradleasing überhaupt?
Beim Dienstrad-Leasing stellt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung. Die monatliche Leasingrate wird in der Regel über eine sogenannte Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen – und du sparst im Vergleich zum Direktkauf oft bis zu 30–40 %.
Das Beste: Die private Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Du kannst dein Firmenrad also nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für Freizeit, Urlaub oder Wochenendausflüge nutzen.
Welche Fahrräder sind leasingfähig?
Grundsätzlich sind nahezu alle Fahrradtypen möglich:
- E-Bikes und Pedelecs (bis 25 km/h)
- S-Pedelecs (bis 45 km/h)
- Mountainbikes
- Rennräder
- Trekking- und Cityräder
- Lastenräder
- Fat-Bikes und Spezialräder
Ob sportlich, komfortabel oder alltagstauglich – du wählst dein Wunschrad bei uns aus, wir kümmern uns um den Rest.
Die 0,25 %-Regel einfach erklärt
Seit dem 01.01.2020 gilt für Diensträder und Pedelecs bis 25 km/h die sogenannte 0,25 %-Regel. Grundlage ist ein Erlass der Finanzbehörden vom 09.01.2020.
Das bedeutet:
- Vom Bruttolistenpreis des Fahrrads werden monatlich 0,25 % als geldwerter Vorteil versteuert.
- Bemessungsgrundlage ist 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP).
- Die private Nutzung des Dienstrades ist ausdrücklich erlaubt.
Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate vollständig, entfällt bei Fahrrädern und Pedelecs bis 25 km/h die Gehaltsumwandlung – und damit in vielen Fällen auch die zusätzliche steuerliche Belastung.
Wichtig: Für S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt die 0,25 %-Regel immer – unabhängig davon, wer die Kosten trägt. Sie gelten steuerlich als Kraftfahrzeug.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Deutliche Ersparnis gegenüber dem Privatkauf
- Hochwertige Modelle werden erschwinglich
- Private Nutzung inklusive
- Oft inklusive Versicherung und Wartungspaket
- Beitrag zur nachhaltigen Mobilität
Vorteile für Arbeitgeber
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
- Attraktiver Benefit im Recruiting
- Förderung von Gesundheit und Nachhaltigkeit
- Geringer administrativer Aufwand
Wir machen das Dienstrad-Leasing einfach
Das Thema Leasing kann auf den ersten Blick kompliziert wirken – muss es aber nicht sein. Wir bieten dir:
- Persönliche Beratung zu Fahrradtyp und Ausstattung
- Unterstützung beim Leasingantrag
- Kommunikation mit gängigen Leasinganbietern
- Transparente Kostenübersicht
- Fachgerechte Montage und individuelle Übergabe
Von der Auswahl bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir dich Schritt für Schritt.
🚲 Leasing-Beratung bei s und v Fahrräder
Du interessierst dich für ein Fahrradleasing? Komm vorbei in Kronshagen oder Gettorf. Wir prüfen gemeinsam, welches Modell zu dir passt und rechnen dir deine individuelle Leasingersparnis vor.
Fazit: Mobilität neu gedacht
Fahrradleasing ist mehr als ein Trend – es ist eine moderne Form der Mobilität. Mit der 0,25 %-Regel bleibt die steuerliche Belastung überschaubar, während du von hochwertiger Technik und voller Flexibilität profitierst. Ob E-Bike für den Arbeitsweg, Rennrad für sportliche Ambitionen oder Trekkingrad für Alltag und Urlaub – mit einem Dienstrad fährst du wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig.

